Germanistische Institutspartnerschaft Bogotá – Bydgoszcz – Bayreuth (2022–2024)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verantwortliche der Webseite des Projekts „Germanistische Institutspartnerschaft Bogotá – Bydgoszcz – Bayreuth (2022–2024): Junge Generation in der internationalen Teilhabe” ist bemüht, die Webseite des Projekts barriererfrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage bilden das polnische Gesetz vom 4. April 2019 über barrierefreie Zugänglichkeit der Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Institutionen (Ustawa z dnia 4 kwietnia 2019 roku o dostępności cyfrowej stron internetowych i aplikacji mobilnych podmiotów publicznych) und der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung über die Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Diese Erklärung bezieht sich auf die Webseite bogota-bydgoszcz-bayreuth.ukw.edu.pl.

Datum der Veröffentlichung der Webseite: 25. April 2022
Datum der letzten größeren Aktualisierung: 25. April 2022

Stand der Vereinbarkeit mit dem Gesetz über Barrierefreiheit

Die Webseite ist mit den Anforderungen des polnischen Gesetzes vom 4. April 2019 über barrierefreie Zugänglichkeit der Webseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Institutionen völlig vereinbar.

Datum der Erstellung dieser Erklärung: 25. April 2022
Datum der letzten Überprüfung dieser Erklärung: 15. Januar 2024
Die Erklärung beruht auf der Selbstbewertung, die von der Webseitenverantwortlichen durchgeführt wurde.

Tastaturkürzel

Auf dieser Webseite können Standardtastenkombinationen des Browsers verwendet werden. Es wurden keine speziellen Tastaturkürzel eingerichtet.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Die Ansprechpartnerin für die Barrierefreiheit dieser Webseite ist Anna Kapuścińska, a.kapuscinska@ukw.edu.pl. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist über das Sekretariat unter der Rufnummer +48 52 3419212 möglich. Auf dem gleichen Weg können auch Anträge auf Beseitigung digitaler Barrieren gestellt werden.

Antragstellung und Beschwerde

Jedem steht das Recht zu, die digitale Barrierefreiheit von Elementen der Webseite oder eine alternative Zugangsmethode zu ihnen, zum Beispiel durch das Umschreiben eines nicht-barrierefreien Dokuments oder das Beschreiben des Inhalts eines Videos ohne Audiodeskription, zu beantragen. Ein solcher Antrag sollte die Kontaktdaten der antragstellenden Person, die Angabe der Elemente der Webseite, die barrierefrei gemacht werden sollten, sowie die Angabe einer gewünschten Zugangsmethode (falls sich der Antrag auf den alternativen Zugang bezieht) enthalten.

Die Webseitenverantwortliche sollte dem Antrag unverzüglich nachkommen, spätestens innerhalb von 7 Tagen. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, wird die Person, die den Antrag gestellt hat, von der Verantwortlichen über den Umsetzungstermin informiert, der aber nicht länger als 2 Monate ab dem Datum der Antragstellung sein darf. Im Fall, wenn es nicht möglich ist, die angeforderte Barrierefreiheit zu gewährleisten, kann die Verantwortliche einen alternativen Zugang zu den Informationen vorschlagen.

Sollte die Webseitenverantwortliche sich weigern, dem Antrag nachzukommen, kann eine Beschwerde wegen mangelnder Barrierefreiheit gemäß den weiteren Schritten des Beschwerdevorgangs eingereicht werden, die in der Erklärung zur Barrierefreiheit der gesamten Webseite von der Kazimierz-Wielki-Universität auf der Seite ukw.edu.pl/deklaracja-dostepnosci  beschrieben sind.